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Die Krankenversicherung wird in mehrere Bereiche unterteilt:
- Krankenvollversicherung: Versichern können sich hier alle Selbstständigen und Freiberufler, ohne dass hierfür eine Mindestverdienstgrenze erreicht werden muss. Angestellte allerdings können die Krankenvollversicherung nur wählen, wenn ihr Verdienst über der Beitragswechselgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
- Beihilfeversicherung: Die Beihilfeversicherung ist eine Teilkostenversicherung, über diesen
Versicherungsschutz, werden die Restkosten der gesetzlichen Beihilfe abgedeckt.
- Krankenzusatzversicherung: Dieser Versicherungsschutz, dient zur Erweiterung und zum Schließen der gesetzlichen Lücken die, die Gesundheitsreform in den letzten Jahren aufgeworfen hat.
- private Pflegezusatzversicherung: Die gesetzliche Pflege kann bei weiten, die Lücken im Pflegebereich nicht auffangen, aus diesem Grund gewinnen die privaten Pflegezusatzversicherungen immer mehr an Attraktivität.
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