Risikolebensversicherung


Die Risikolebensversicherung genauer gesagt Risikolebens- Versicherungsvertrag auf den Todesfall, leistet nur bei Ableben der versicherten Person oder der versicherten Personen. Sollte der Vertrag, ohne Versicherungsfall (Tod der versicherten Person) ablaufen, erhält weder der Versicherungsnehmer noch die versicherte Person oder die Begünstigten eine Leistung aus diesem Vertrag.

Diese Art der Versicherung, wurde zu wirtschaftlichen Absicherung von Personen herangezogen wie z.B. für Finanzierungen von Immobilien oder Absicherung für die Familie, sowie Firmen- Besicherungen. Die Gesellschaften bieten eine Vielzahl von verschiedene Variationen und Möglichkeiten solche Verträge abzuschließen, wie z.B. die Absicherung einer oder mehrere Personen sowie Dual Verträge. Die Versicherungsleistung kann gleich bleibend, fallend oder steigend abgeschlossen werden, ebenso ist die Versicherungsdauer der Risikolebensversicherung vom Kunden frei wählbar.